Beim Frauenarzt sind grundsätzlich 5 Untersuchungen vorgesehen - ihr Gynäkologe beurteilt die Notwendigkeit von weiteren Kontrollen, aber auch Sie können ein kürzeres Intervall wünschen. Die erste Mutter-Kind-Pass-Untersuchung der Schwangeren muss grundsätzlich bis zum Ende der 16. Schwangerschaftswoche erfolgen.
Zusätzlich zu den vorgeschriebenen Untersuchungen wird jeweils eine Ultraschalluntersuchung der Schwangeren in der 8., 9., 10., 11. oder 12., in der 18., 19., 20., 21. oder 22. und in der 30., 31., 32., 33. oder 34. Schwangerschaftswoche empfohlen. Nach Abschluss der Pass-Untersuchungen in der Schwangerschaft übernimmt ihr ausgewähltes Krankenhaus die weitere geburtshilfliche Betreuung.
Zwischen der 18. und 22. Woche besteht die Möglichkeit einer Hebammenberatung.
Auch nicht österreichische Schwangere haben Zugang zum Mutter-Kind-Pass-System!
Nähere Informationen unter: www.oesterreich.gv.at